Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geschäftskunde

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Amann GmbH & Co.KG, Stockäcker 3, 88267 Vogt, für Gewerbekunden Stand: 30.11.2016

I. Allgemeiner Teil

1. Geltung der Bedingungen

a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Amann GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
b) Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
c) Im kaufmännischen Rechtsverkehr wird Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit widersprochen; dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
d) Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen und mündliche Zusagen sind nicht abgegeben worden.
e) Alle Vereinbarungen und mündlichen Nebenabreden, die zwischen der Amann GmbH & Co. KG und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind im Übrigen schriftlich niederzulegen.

2. Angebot und Vertragsschluss

a) Die Angebote der Amann GmbH & Co. KG sind bis zur Annahme durch den Vertragspartner freibleibend und unverbindlich.
b) Der Vertragsschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Leistung durch die Amann GmbH & Co. KG.
c) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten bzw. Spezifikationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise

a) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Amann GmbH & Co. KG an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Amann GmbH & Co. KG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
c) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Vogt ohne Verpackung.
d) Die Amann GmbH & Co. KG behält sich im Falle eines Kalkulationsirrtums das Recht zur Nachberechnung vor.

4. Liefer- und Leistungszeit

a) Der Verkäufer wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse ausliefern. Die Lieferzeiten werden in der Auftragsbestätigung angegeben.
Eine Selbstabholung der Ware ist nach Absprache möglich.
b) Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar ist. Sofern Teillieferungen durchgeführt werden, übernimmt der Verkäufer die zusätzlichen Versandkosten. Soweit nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
c) Die Fa. Amann GmbH & Co.KG liefert innerhalb Deutschlands. Warenlieferungen an Unternehmer in Länder außerhalb Deutschlands erfolgen nur im Einzelfall und nach Absprache.
d) Bei Warenlieferungen in Länder außerhalb Deutschlands können für Wareneinfuhren Einfuhrabgaben anfallen, die der Käufer zu tragen hat. Die Höhe der Einfuhrabgaben variiert in verschiedenen Zollgebieten. Für die ordnungsgemäße Abfuhr aller notwendigen Zölle und Gebühren ist der Käufer verantwortlich.
e) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
f) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Amann GmbH & Co. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten der Amann GmbH & Co. KG eintreten, berechtigen diese, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von maximal zwei Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung von zwei Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann sich die Amann GmbH & Co. KG nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt hat.
g) Sofern die Amann GmbH & Co. KG die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit seitens der Amann GmbH & Co. KG.
Leistungszeit in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Verzögerungen der Inbetriebnahme der Lieferungen der Amann GmbH & Co.KG aufgrund der fehlenden vorgenannten dem Vertragspartner obliegenden Betriebsbereitschaft hat die Amann GmbH & Co.KG nicht zu vertreten.
e) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Amann GmbH & Co.KG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die Amann GmbH & Co.KG berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über.

5. Gefahrübergang / Transport

a) Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Amann GmbH & Co. KG verlassen hat.
b) Falls der Versand der Amann GmbH & Co. KG ohne Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
c) Eine Transportversicherung wird die Amann GmbH & Co. KG nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Vertragspartners abschließen.

6. Mängelhaftung / Gewährleistung

a) Die Amann GmbH & Co .KG bietet Gewähr dafür, dass die Produkte frei von Fabrikations-, Material- und Werkmängeln sind; die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Lieferdatum bzw. der Abnahme der Werkleistung.
b) Im kaufmännischen Rechtsverkehr bzw. bei Unternehmen ist jedwede Mängelhaftung/Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen.
c) Werden die Anweisungen der Amann GmbH & Co. KG bezüglich Lagerung, Aufstellung und Umgang mit der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Produkten oder Präsentationsmaterialien vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Vertragspartner eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
d) Im kaufmännischen Rechtsverkehr müssen der Amann GmbH & Co. KG Mängel und Transportschäden unverzüglich, ansonsten jedoch innerhalb zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitgeteilt werden; es ist dabei erforderlich, dass der kaufmännische Vertragspartner im Übrigen seinem nach den §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Amann GmbH & Co. KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
e) Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, dass die Produkte mit einem Mangel behaftet sind, verlangt die Amann GmbH & Co. KG, dass die schadhafte Ware auf Kosten und eigener Wahl der Amann GmbH & Co. KG zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) und anschließender Rücksendung an die Amann GmbH & Co. KG geschickt wird. Die schadhafte Ware ist auf dem Transportweg durch den Vertragspartner auf Kosten der Amann GmbH & Co. KG zu versichern.
f) Schlägt die Nachbesserung mindestens zweimal fehl oder ist sie der Amann GmbH & Co. KG unzumutbar, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn die im Rahmen der Nacherfüllung erbrachte Neulieferung fehlschlägt, bzw. der Amann GmbH & Co. KG unzumutbar ist.
g) Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Vertragstauglichkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen. h) Gewährleistungsansprüche gegenüber der Amann GmbH & Co. KG stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
i) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Mängelhaftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, soweit gesetzlich zulässig, aus.

7. Garantie

a) Für den Fall, dass die Amann GmbH & Co. KG dem Vertragspartner eine gesonderte über die unter Ziff. 6 genannte Gewährleistungszeit hinausgehende Garantie einräumt, umfasst diese die kostenlose Beschaffung von Ersatzteilen oder eines Ersatzgeräts nach Wahl der Amann GmbH & Co. KG. Erfüllungsort für diese Garantie ist 88267 Vogt.
b) Jegliche Garantieleistung steht zudem unter dem Vorbehalt, dass der Garantiefall als solcher vom Vorlieferanten der Amann GmbH & Co. KG anerkannt und bestätigt wird.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Amann GmbH & Co. KG aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden der Amann GmbH & Co. KG die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
b) Die Ware bleibt Eigentum der Amann GmbH & Co. KG. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Amann GmbH & Co. KG als Hersteller, jedoch ohne eine Verpflichtung für diese.
c) Erlischt (Mit-)Eigentum der Amann GmbH & Co. KG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Amann GmbH & Co. KG übergeht.
d) Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-)Eigentum der Amann GmbH & Co. KG unentgeltlich. Ware, an welcher der Amann GmbH & Co. KG (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet. e) Die im Eigentum der Amann GmbH & Co. KG stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Amann GmbH & Co. KG abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
f) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
g) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes an die Amann GmbH & Co. KG ab. Die Amann GmbH & Co. KG ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen auf ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
h) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf das Eigentum der Amann GmbH & Co. KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Amann GmbH & Co. KG ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Amann GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.
i) Bei zu vertretendem vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners - insbesondere bei Verletzung von Kardinalpflichten, z.B. bei Zahlungsverzug – ist die Amann GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Amann GmbH & Co. KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

9. Abnahme

a) Bei werkvertraglichen Leistungen wird seitens des Vertragspartners die Abnahme durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erklärt.
b) Die Werkleistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Vertragspartner diese 4 Wochen in Gebrauch genommen hat oder der Vertragspartner trotz gesonderter Fristsetzung zur Erklärung der Abnahme von weiteren zwei Wochen durch die Amann GmbH & Co. KG die Werkleistung nicht abgenommen hat. Bei Beginn dieser Zweiwochenfrist hat die Amann GmbH & Co. KG auf die Abnahmefiktion aufgrund des Verhaltens des Vertragspartners besonders hinzuweisen.

10. Zahlung

a) Die Bezahlung der vom Kunden bestellten Ware erfolgt auf Rechnung.
Sie erhalten die Rechnung mit Ihrer Lieferung oder per E-Mail. Sie verpflichten sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu überweisen. Bei Abholung der Ware ist auch Barzahlung (ohne Abzug) möglich.
b) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen.
c) Zuzüglich zum Kaufpreis berechnet der Verkäufer dem Kunden Verpackung/Versandkosten.
Die Höhe der Verpackung/Versandkosten findet sich auf der Internetseite. Zusätzlich werden Kunden die Verpackung/Versandkosten vor Abgabe einer Bestellung auf der Bestellseite mitgeteilt.
Preise zu den Verpackung/Versandkosten außerhalb Deutschland bitte anfragen.
d) Die Amann GmbH & Co. KG ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Vertragspartners anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Amann GmbH & Co. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
e) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Amann GmbH & Co. KG über den Betrag verfügen kann.
f) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die Amann GmbH & Co. KG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % - Punkte über dem Basiszinssatz als Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Amann GmbH & Co. KG ist zulässig.
g) Wenn der Amann GmbH & Co. KG Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, er insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist die Amann GmbH & Co. KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Amann GmbH & Co. KG ist in diesem Falle und bei werkvertraglichen Leistungen – soweit gesetzlich zulässig – außerdem berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
h) Gegenüber Ansprüchen der Amann GmbH & Co. KG kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
i) Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

11. Präsentation und Verpackung

Die Amann GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen in der Art und Gestaltung der Präsentation und Verpackung der Ware vorzunehmen; sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

12. Geheimhaltung/Datenschutz

a) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Amann GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
b) Der Vertragspartner willigt darin ein, dass die der Amann GmbH & Co. KG von ihm überlassenen vertraulichen Daten elektronisch für die Auftragsabwicklung gespeichert und weiterverarbeitet werden. Ein Auftrag zur Übermittlung, Veränderung, Sperrung und Löschung dieser Daten erfordert die Schriftform.
c) Die Amann GmbH & Co. KG ist berechtigt, Daten des Vertragspartners, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben und die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, sowie die allgemein bekannten Daten des Auftraggebers und des Auftragsverhältnisses, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient.
d) Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Amann GmbH & Co. KG beachtet.

13. Haftungsbeschränkung

a) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Amann GmbH & Co. KG als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vertragswesentlicher Kardinalpflichten vorliegt.
b) Jede Haftung ist - soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, die Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten oder die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit vorliegt - auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden maximal auf den halben Auftragswert beschränkt.
c) Ein gesetzlich bestimmtes Rücktrittsrecht des Auftraggebers bei schuldhafter, nicht auf einem Mangel des Werks beruhender Pflichtverletzung bleibt hiervon unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung der Amann GmbH & Co. KG nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Alle Vorschläge, Beratungen und Auskünfte werden nach bestem Wissen und ohne Haftung erteilt.
e) Sofern nicht nach diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen, ist eine darüber hinausgehende Haftung - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen; insbesondere haftet die Amann GmbH & Co. KG nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, den Verlust aufgezeichneter Daten, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Ansprüche Dritter.
f) Die weiteren Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen bzw. aufgrund der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten oder Leben, Körper, Gesundheit herrühren.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Amann GmbH & Co. KG und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts bzw. UN-Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen / CISG) ausdrücklich ausgeschlossen wird.
b) Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 88212 Ravensburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

15. Verpackungen

Alle Verpackungen werden im Rahmen der Verpackungsverordnung verordnungskonform angemeldet.